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Jan 05

Wichtig! Einmalige Fristverlängerung zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“

Für die ab 01.01.2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform ist jeder Grundeigentümer dazu verpflichtet eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abzugeben. Weitere Details hierzu finden Sie unter unseren aktuellen Meldungen vom 16.08.2022.

Die Frist zur Abgabe endetet bereits am 31.10.2022, wurde aber einmalig bis zum 31.01.2023 verlängert.

Bei Nicht- oder verspäteter Abgabe der Erklärung dürfen die Finanzämter die Daten schätzen und einen Verspätungszuschlag erheben. Bei einer Schätzung bleibt die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung bestehen. Die Abgabe der Feststellungserklärung kann gegebenenfalls mit einem Zwangsgeld erzwungen werden.

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