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Aug 16

Wichtig! Fristablauf für die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ am 31.10.2022!

„FAIR FÜR ALLE!“ So lautet das Motto der Grundsteuerreform, die zu einer fairen und nachvollziehbaren Ermittlungsgrundlage der Grundsteuer führen soll.

Hierzu ist das aktive Mitwirken eines jeden Grundeigentümers notwendig und verbindlich vorgeschrieben. Die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022, möglichst on-line über ELSTER abzugeben. Das Finanzamt verschickt keine Erklärungsvordrucke.

Die neue Grundsteuer ist ab 2025 zu zahlen, bis dahin wird die alte Grundsteuer weiter erhoben.

Eine ausführliche Erläuterung der Grundsteuerreform sowie eine Anleitung zur Abgabe finden Sie z.B. unter https://www.hamburg.de/fb/grundsteuer/

Tipp: legen Sie sich vor dem Ausfüllen des Hamburger Fragebogens (Fragebögen anderer Bundesländer können leicht variieren) folgende Unterlagen parat:

– Steuer-Nummer (finden Sie z.B. auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid)

– Steuer Identifikationsnummer (finden Sie z.B. auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid)

– Grundbuchauszug (für Gemarkung, Blatt, Flurstücknummer, Grundstücksgröße, Wohnungsnummer und Miteigentumsanteile bei Eigentumswohnungen)

– Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen (für Wohnfläche)

– Wohnflächenberechnung

Um sich bei ELSTER anzumelden benötigen Sie ein gültiges Zertifikat.